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BFH, 21.01.1983 - III R 21/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 21.03.1969 - III R 100/66
Klage einer Gesellschaft - Einheitliche und gesonderte Feststellung - Gemeiner …
Auszug aus BFH, 21.01.1983 - III R 21/81
NV: Auch nach Inkrafttreten der AntBewV vom 19.1.1977 sind bei der Klage einer Kapitalgesellschaft wegen einheitlicher und gesonderter Feststellung des gemeinen Werts von Anteilen mit gleicher Ausstattung die zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen die gesonderte Feststellung befugten Anteilsinhaber notwendig beizuladen (vgl. BFH-Urteil vom 21.3.1969 III R 100/66 zu den Regelungen in den §§ 64 bis 71 BewDV).2.NV: Keine notwendige Beiladung des geschäftsführungsberechtigten und vertretungsberechtigten Gesellschafters, wenn dieser die Klage der GmbH wegen Herabsetzung des gemeinen Werts sämtlicher GmbH-Anteile zugleich im eigenen Namen erhoben hat (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.1974 I R 62/74 Abweichung vom BFH-Urteil vom 21.3.1969 III R 100/66).
- BFH, 28.11.1974 - I R 62/74
Einheitliche Gewinnfeststellung - OHG - Mitunternehmer - Gesellschafter - …
Auszug aus BFH, 21.01.1983 - III R 21/81
NV: Keine notwendige Beiladung des geschäftsführungsberechtigten und vertretungsberechtigten Gesellschafters, wenn dieser die Klage der GmbH wegen Herabsetzung des gemeinen Werts sämtlicher GmbH-Anteile zugleich im eigenen Namen erhoben hat (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.1974 I R 62/74 Abweichung vom BFH-Urteil vom 21.3.1969 III R 100/66).